Benötigt man ein Rezept für orthopädische Einlagen in der Schweiz?

Orthopädische Schuheinlagen helfen bei zahlreichen Fussproblemen wie Senkfuss, Hohlfuss, Fersensporn oder Beschwerden im Knie- oder Rückenbereich. Doch wer eine Einlage benötigt, stellt sich oft die Frage: Ist ein ärztliches Rezept notwendig? Und wann lohnt es sich überhaupt, eines einzuholen?
In diesem Artikel erfahren Sie, ob orthopädische Einlagen in der Schweiz verschreibungspflichtig sind, wann ein Rezept sinnvoll ist, wer ein Rezept ausstellen darf und wie sich dies auf die Kostenübernahme durch Versicherungen auswirkt.
Sind orthopädische Einlagen rezeptpflichtig?
Nein – orthopädische Schuheinlagen sind in der Schweiz grundsätzlich nicht rezeptpflichtig. Das bedeutet: Sie können sowohl vorgefertigte Einlagen wie auch massgefertigte Modelle frei erwerben, ohne ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Gerade bei Massanfertigungen erfolgt die Herstellung jedoch meist in einem orthopädischen Fachbetrieb in enger Abstimmung mit medizinischem Personal. Trotzdem ist es rein rechtlich kein rezeptpflichtiges Produkt.
Wann ist ein ärztliches Rezept trotzdem sinnvoll?
Ein ärztliches Rezept ist in vielen Fällen dennoch unbedingt empfehlenswert – vor allem dann, wenn Sie hoffen, dass eine Versicherung einen Teil der Kosten übernimmt.
Versicherungen wie die Zusatzversicherung oder – in seltenen Fällen – die Invalidenversicherung (IV) oder Unfallversicherung verlangen in der Regel ein ärztliches Rezept, bevor eine Kostengutsprache erteilt wird. Ohne Rezept müssen Sie die vollen Kosten selbst tragen, selbst wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Was passiert, wenn man das Rezept nach dem Kauf einreicht?
Ein häufiger Irrtum: Viele Menschen kaufen sich Einlagen in einem Sanitätshaus oder online, lassen sich danach ein Rezept ausstellen – und reichen dieses nachträglich bei ihrer Zusatzversicherung ein. In den meisten Fällen wird die Kostenübernahme dann abgelehnt.
Versicherer prüfen neben der medizinischen Notwendigkeit auch den Zeitpunkt der Ausstellung. Ein Rezept, das nach dem Kaufdatum datiert ist, wird als nicht relevant für die Entscheidung gewertet.
Können Hausärztinnen und Hausärzte orthopädische Einlagen verschreiben?
Ja – Hausärztinnen und Hausärzte dürfen orthopädische Einlagen verschreiben. Wichtig ist jedoch, dass sie die zugrunde liegende Diagnose nachvollziehbar dokumentieren. Ein einfaches „zur Entlastung der Ferse“ reicht meist nicht aus, um bei einer Versicherung eine Kostengutsprache zu erhalten.
In komplexeren Fällen – etwa bei strukturellen Fussfehlstellungen, Arthrose oder Beschwerden nach einem Unfall – kann auch die Verordnung durch eine Orthopädin, Rheumatologin oder einen spezialisierten Facharzt sinnvoll sein.
Wie hoch sind die Kosten für orthopädische Einlagen?
Die Preise für massgefertigte orthopädische Einlagen liegen in der Schweiz zwischen CHF 330 und CHF 600 pro Paar. Dieser Betrag umfasst in der Regel auch die Beratung und Fussanalyse.
Ob Sie die Einlagen privat kaufen oder über eine Versicherung abrechnen – die Kosten bleiben grundsätzlich gleich. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Artikel zu den Kosten orthopädischer Schuheinlagen.

Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Bei Minderjährigen kann die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für orthopädische Einlagen übernehmen – etwa bei anerkannten Geburtsgebrechen oder bestimmten Entwicklungsstörungen. Auch hier ist ein ärztliches Rezept im Vorfeld zwingend notwendig. Eltern sollten sich frühzeitig beim behandelnden Kinderarzt oder der IV-Stelle beraten lassen.
Typische Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden
Viele Betroffene machen ähnliche Fehler, die sich später finanziell bemerkbar machen können:
- Kauf ohne vorgängige medizinische Abklärung → keine Versicherung erstattet.
- Rezept wird erst nach dem Kauf eingeholt → nachträgliche Einreichung meist nicht gültig.
- Rezept ist nicht ausreichend dokumentiert → z. B. keine klare Diagnose oder fehlende Begründung.
Unser Rat: Lassen Sie sich vor dem Kauf ärztlich beraten und holen Sie bei Bedarf ein Rezept ein – idealerweise mit einer genauen Diagnose und Begründung für die Einlagenversorgung.
Fazit: Kein Rezept nötig – aber meist ratsam
Sie benötigen in der Schweiz kein Rezept, um orthopädische Einlagen zu kaufen. Trotzdem ist es in vielen Fällen sinnvoll, sich vorher ärztlich beraten zu lassen – insbesondere dann, wenn Sie eine Rückerstattung durch Ihre Zusatzversicherung oder eine andere Versicherung anstreben.
Die Kosten für Massanfertigungen liegen zwischen CHF 330 und CHF 600 – unabhängig davon, ob Sie die Einlagen privat zahlen oder über eine Versicherung abrechnen. Eine nachträgliche Einreichung eines Rezepts führt nur selten zu einer erfolgreichen Kostenübernahme.