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Ratgeber

Wie oft übernimmt die Krankenkasse Bandagen und Orthesen in der Schweiz?

Krankenkasse Anzahl Bandagen pro Jahr

Bandagen und Orthesen sind in der Schweiz ein bewährtes Hilfsmittel bei Verletzungen, chronischen Beschwerden oder zur Stabilisierung im Alltag. Viele Betroffene fragen sich: Wie oft bezahlt die Krankenkasse oder eine andere Versicherung eine Bandage oder Orthese pro Jahr?

Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Informationen zusammen, gibt praxisnahe Beispiele und erklärt typische Stolpersteine – ausschliesslich mit Bezug auf die Schweizer Situation.

Inhaltsverzeichnis

Grundprinzip: Kauf vs. Kostenübernahme

Bandagen und Orthesen sind in der Schweiz nicht rezeptpflichtig und können jederzeit ohne ärztliches Rezept gekauft werden. Soll aber ein Teil der Kosten von der Krankenkasse, Unfallversicherung oder einer anderen Versicherung übernommen werden, ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese dient als Nachweis, dass die Versorgung medizinisch indiziert ist und in den Geltungsbereich der jeweiligen Versicherung fällt. Wichtig: Für die Abrechnung verlangen viele Versicherer, dass die Abgabe über einen zugelassenen Leistungserbringer (z. B. Apotheke/Sanitätsgeschäft) und mit MiGeL-Position auf der Rechnung erfolgt.

Weiterführende Basisinformationen finden Sie im Ratgeber „Kann man Bandagen ohne Rezept in der Apotheke kaufen?“.

Welche Kostenträger übernehmen Bandagen und Orthesen?

  • OKP/KVG (obligatorische Krankenpflegeversicherung): Übernimmt Kosten für bestimmte Bandagen/Orthesen gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste), sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die formalen Anforderungen (z. B. MiGeL-Code auf der Rechnung) erfüllt sind.
  • UVG (z. B. SUVA): Deckt Hilfsmittel, wenn diese in Zusammenhang mit einem Unfall stehen und ärztlich verordnet sind; die Abgabe erfolgt üblicherweise über einen zugelassenen Fachbetrieb.
  • IV/AI (Invalidenversicherung): Unterstützt Hilfsmittel bei langanhaltenden oder bleibenden Einschränkungen; die Kostenübernahme ist indikations- und fallbezogen.
  • MVG (Militärversicherung): Übernimmt Kosten bei dienstbedingten Verletzungen oder Erkrankungen.
  • Zusatzversicherung (VVG): Kann – je nach Police – zusätzliche Leistungen übernehmen (z. B. höhere Tarife oder Premium-Modelle). Es besteht kein gesetzlicher Anspruch; Bedingungen variieren je Vertrag.

Wie oft wird pro Jahr bezahlt? Konkrete Beispiele

Die Anzahl der von der Versicherung übernommenen Bandagen und Orthesen richtet sich nach den MiGeL-Positionen, den medizinischen Umständen und internen Reglementen der Versicherer. Üblich sind Limiten pro Zeitraum (z. B. pro Jahr oder alle 12–24 Monate) oder pro Versorgungsfall. Nachfolgend typische Richtwerte aus der Praxis (können je MiGeL-Position/Versicherer abweichen):

  • Kniebandagen (funktionell/aktiv): häufig 1 bis 2 Stück pro Jahr bei Arthrose, Bandinstabilität oder Überlastung.
  • Handgelenkbandagen: meist 1 Stück pro Jahr (z. B. nach Distorsion/Sehnenscheidenentzündung); bei beidseitiger Indikation entsprechend als Paar.
  • Sprunggelenkbandagen: in der Regel 1 bis 2 Stück pro Jahr (z. B. chronische Instabilität, Bandläsion).
  • Rückenbandagen/Lumbalstützen: oft 1 Stück innerhalb von 1–2 Jahren bei chronischen LWS-Beschwerden; Ersatz bei nachweisbarer Abnutzung möglich.
  • Stark stabilisierende Orthesen (z. B. Knie-/Hand-Orthese): Ersatz oft nur bei Defekt, Passformänderung oder geänderter Indikation; keine fixe Jahresmenge.

Beachten Sie: Entscheidend sind die konkrete MiGeL-Position, die ärztliche Diagnose und die Versicherungsbedingungen. Einige Leistungen werden als Paar (beide Seiten) definiert, andere pro Stück. Fristen/Intervalle können von 6 bis 24 Monaten reichen.

Unterschiede zwischen Krankenkasse (KVG) und Unfallversicherung (UVG)

Die OKP/KVG ist in der Regel strikt an die MiGeL gebunden: Es werden einfache Basismodelle im Rahmen festgelegter Tarife und Mengen übernommen. Premium-Modelle oder Mehrleistungen gehen häufig (teilweise) zu Ihren Lasten. Selbstbehalt und Franchise der Grundversicherung sind anzurechnen.

Die UVG (z. B. SUVA) ist fall- und funktionsorientiert und in vielen Fällen grosszügiger: Benötigen Sie nach einem Unfall mehrere Versorgungen (z. B. Ersatz nach Defekt oder für unterschiedliche Phasen der Rehabilitation), kann die UVG diese – bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung – über die üblichen MiGeL-Limiten hinaus bewilligen. Es gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherers.

Typische Stolpersteine bei der Kostenübernahme

  • MiGeL-Konformität: Nur Produkte/Kategorien mit MiGeL-Position sind über die OKP abrechenbar. Fehlt der Code auf der Rechnung, wird oft abgelehnt.
  • Leistungserbringer: Einige Kassen verlangen Abgabe durch zugelassene Fachbetriebe (Apotheke/Sanitätsgeschäft). Reine Online-Rechnungen ohne MiGeL-Code/ZSR-Nr. werden teils nicht erstattet.
  • Kostenlimiten & Mengen: Maximalbeträge und Stückzahlen pro Zeitraum sind üblich (z. B. 1–2/Jahr). Überschreitungen führen zu Eigenkosten.
  • Bewilligungspflicht/Kostenvoranschlag: Bei höherpreisigen oder spezialisierten Orthesen verlangen Versicherer mitunter eine vorgängige Bewilligung.
  • Premium-Produkte: Höherwertige Bandagen/Orthesen werden oft nur bis zum Basistarif übernommen; die Differenz tragen Sie selbst.
  • Selbstbehalt & Franchise (KVG): Leistungen fallen unter die allgemeinen Regeln der Grundversicherung.
  • Sportprävention: Bandagen nur zur präventiven Nutzung im Sport gelten meist nicht als erstattungsfähiges Hilfsmittel.

Ausnahmen und spezielle Praxisfälle

Es gibt Situationen, in denen Standardlimiten nicht greifen oder besondere Anforderungen bestehen:

  • Massgefertigte Orthesen: Erfordern eine individuelle Anpassung; Kostenübernahme meist nur mit ärztlicher Verordnung und über zugelassene Fachstellen.
  • Postoperative/immobilisierende Schienen: Werden in der Regel direkt durch Spital/Arzt verordnet und abgerechnet; der Ersatz richtet sich nach dem Heilverlauf.
  • Kinder-Versorgung: Durch Wachstum sind häufigere Anpassungen nötig; die Kostenübernahme ist fallbezogen möglich.
  • Dauergebrauch bei chronischen Diagnosen (z. B. Arthrose, Bandinstabilität): Wiederholte Verordnungen sind üblich; Intervalle und Produktwahl hängen von Befund und MiGeL ab.

Grundsätzlich gilt: Wählen und nutzen Sie Bandagen/Orthesen im Zweifel in Absprache mit einer medizinischen Fachperson und nach klarer Diagnose.

Apotheke vs. Onlineshop: Wo kaufen?

Apotheke / Sanitätsgeschäft

  • Vorteile: Vermessung und fachliche Beratung vor Ort; für eine garantierte Erstattung durch Kasse/Versicherung häufig Voraussetzung. Formgerechte Rechnungen (MiGeL-Code, ZSR-Nr.).
  • Nachteile: Kleinere Produktauswahl, nicht alle Grössen sofort lagernd (teils längere Wartezeiten), bei Premium-Modellen oft nur Teilübernahme.

Onlineshop

  • Vorteile: Sehr breite Auswahl an Bandagen/Orthesen verschiedener Hersteller (inkl. Premium-Modelle mit hochwertiger Verarbeitung), viele Grössen sofort verfügbar, sehr schnelle Lieferung innerhalb der Schweiz (häufig 1 Werktag), dank grosser Einkaufsmengen der Anbieter und Preistransparenz oft günstiger.
  • Nachteile: Selbstvermessung erforderlich; für eine garantierte Erstattung verlangen manche Kassen den Kauf im Fachhandel mit Vermessung. Online eignet sich besonders zum Nachbestellen, wenn die passende Grösse bereits bekannt ist oder wenn Sie die Bandage selbst bezahlen.

Eine grosse Auswahl an hochwertigen Bandagen und Orthesen finden Sie übrigens auch bei uns im Schweizer Onlineshop: Bandagen und Orthesen.

Fazit

Wie oft die Krankenkasse oder Versicherung in der Schweiz eine Bandage oder Orthese übernimmt, hängt von MiGeL-Position, ärztlicher Indikation und Versicherungsregeln ab. Als grobe Praxiswerte gelten – je nach Kategorie – oft 1–2 Stück pro Jahr, während die UVG nach Unfällen fallweise auch darüber hinaus bewilligen kann. Premium-Produkte werden meist nur bis zum Basistarif erstattet; Selbstbehalt/Franchise sind im KVG anzurechnen.

Wird eine Bandage/Orthese nicht (mehr) übernommen, ist die Bestellung über einen Onlineshop in der Regel die günstigste und schnellste Lösung – insbesondere, wenn Sie Ihre Grösse bereits kennen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Rechts- oder Leistungsberatung dar. Es wird keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernommen; massgeblich sind die individuellen Versicherungsbedingungen und behördlichen Vorgaben.

FAQ

Wie oft bezahlt die Krankenkasse eine Kniebandage?

Häufig 1–2 Stück pro Jahr gemäss MiGeL-Position und ärztlicher Indikation; Details variieren je Kasse/Position. Premium-Aufpreise tragen Sie meist selbst.

Übernimmt die Unfallversicherung (UVG) mehr als die Krankenkasse (KVG)?

Oft ja. Nach Unfällen bewilligen UVG-Träger (z. B. SUVA) bei medizinischer Notwendigkeit auch mehrere Versorgungen oder höherwertige Modelle – fall- und funktionsbezogen.

Bekomme ich Ersatz, wenn die Bandage defekt oder abgenutzt ist?

In der Regel ja – bei nachweisbarer Abnutzung/Defekt und erneuter ärztlicher Verordnung. Intervalle richten sich nach MiGeL/Versicherer.

Werden Sportbandagen zur Prävention übernommen?

Meist nein. Präventive Sportnutzung gilt üblicherweise nicht als erstattungsfähiges Hilfsmittel; die Kosten sind privat zu tragen.

Kann ich eine online gekaufte Bandage einreichen?

Möglich, wenn ärztliche Verordnung vorliegt und die Rechnung MiGeL-Code sowie einen zugelassenen Leistungserbringer ausweist. Einige Kassen verlangen jedoch den Bezug im Fachhandel mit Vermessung.