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Ratgeber

Kann man Bandagen ohne Rezept in der Apotheke oder im Sanitätsgeschäft kaufen?

Bandage Rezept kaufen Apotheke

Bandagen und Orthesen sind in der Schweiz ein häufig eingesetztes Hilfsmittel – sei es bei Sportverletzungen, chronischen Beschwerden oder zur Prävention. Viele Betroffene stellen sich die Frage: Braucht es für den Kauf in einer Apotheke, einem Sanitätsgeschäft oder einem Onlineshop ein ärztliches Rezept?

Dieser Ratgeber beleuchtet die rechtliche Situation in der Schweiz und zeigt, in welchen Fällen eine ärztliche Verordnung sinnvoll oder sogar notwendig ist.

Inhaltsverzeichnis

Sind Bandagen und Orthesen in der Schweiz rezeptpflichtig?

Die klare Antwort lautet: Nein. Bandagen, Sportbandagen und die meisten Orthesen sind in der Schweiz nicht rezeptpflichtig. Sie können ohne ärztliches Rezept in Apotheken, Sanitätsgeschäften oder Onlineshops frei erworben werden.

Beispiele für frei erhältliche Produkte:

  • Kniebandagen bei Überlastung oder leichter Arthrose
  • Handgelenkbandagen nach einer Verstauchung
  • Rückenbandagen zur Unterstützung bei Belastungsbeschwerden
  • Ellenbogenbandagen bei Tennis- oder Golferellenbogen

Ein Rezept ist also nicht erforderlich, wenn Sie eine Bandage lediglich kaufen und selbst bezahlen möchten. Eine vorgängige Beratung und Diagnose durch eine medizinische Fachperson wird trotzdem empfohlen. 

Wann übernimmt die Krankenkasse oder Versicherung Kosten?

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Versicherung reicht ein Kauf ohne Rezept nicht aus. In diesen Fällen ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese dient als Nachweis, dass eine medizinische Indikation vorliegt.

Abhängig von der Situation kommen verschiedene Kostenträger infrage:

  • OKP/KVG (obligatorische Krankenpflegeversicherung): übernimmt gemäss der MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) einen Teil der Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • UVG (Unfallversicherung, z. B. SUVA): wenn die Bandage in Folge eines Unfalls notwendig wird und vom Arzt verschrieben ist.
  • IV/AI (Invalidenversicherung): bei langanhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen.
  • MVG (Militärversicherung): bei dienstbedingten Gesundheitsschäden.

Ohne ärztliche Verordnung gilt: Die Kosten müssen Sie selbst tragen.

Typische Stolpersteine bei der Kostenübernahme

Auch mit ärztlicher Verordnung gibt es Punkte, die beachtet werden müssen:

  • MiGeL-Konformität: Nur Bandagen, die in der MiGeL aufgeführt sind, können über die Grundversicherung abgerechnet werden.
  • Kostenlimiten: Viele Kassen übernehmen nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.
  • Selbstbehalt/Franchise: Die Kostenbeteiligung fällt unter die allgemeinen Regeln der Grundversicherung.
  • Premium-Produkte: Hochwertige Bandagen werden oft nur teilweise übernommen, die Differenz muss selbst bezahlt werden.
  • Bewilligungspflicht: Manche Versicherer verlangen eine vorgängige Bewilligung bei teureren Hilfsmitteln.

Wann Beratung und Verordnung besonders wichtig sind

Auch wenn die meisten Bandagen frei erhältlich sind, gibt es Fälle, in denen eine ärztliche Begleitung entscheidend ist:

  • Massgefertigte Orthesen: erfordern meist ein Rezept und eine Anpassung durch Spezialisten.
  • Postoperative Schienen: werden in der Regel direkt vom Arzt verordnet.
  • Kinderversorgung: Wachstumsaspekte erfordern ärztliche Kontrolle.

Grundsätzlich gilt: Bei unklaren oder akuten Beschwerden (z. B. starke Schwellung, Instabilität, Schmerzen im Ruhezustand) sollte immer eine medizinische Abklärung erfolgen. Bandagen und Orthesen sollten im Zweifel in Absprache mit einer Fachperson und nach einer klaren Diagnose eingesetzt werden.

Apotheke vs. Onlineshop: Vor- und Nachteile

Bandagen sind sowohl im stationären Handel (Apotheken, Sanitätsgeschäfte) als auch in Onlineshops erhältlich. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

Apotheke / Sanitätsgeschäft

  • Vorteil: Vermessung und Beratung vor Ort; für Erstattung durch Krankenkasse oder Unfallversicherung häufig Voraussetzung.
  • Nachteil: Kleine Produktauswahl, oft lange Wartezeiten bei nicht lagernden Grössen, nur begrenzte Kostenübernahme bei Premium-Produkten und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herausfordernd.

Onlineshop

  • Vorteil: Breite Auswahl verschiedener Hersteller, viele Grössen sofort verfügbar, meist günstigere Preise da die Anbieter ihre Produkte in grösseren Stückmengen beziehen, höhere Preistransparenz und schnelle Lieferung direkt vor die Haustüre.
  • Nachteil: Vermessung der Grösse muss selbst vorgenommen werden und meist keine Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Unfallversicherung.

Beide Einkaufswege haben ihre Berechtigung – die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen (Kostenerstattung vs. Produktauswahl und Preis) ab.

Fazit

Bandagen und Orthesen sind in der Schweiz nicht rezeptpflichtig und können frei gekauft werden. Ein ärztliches Rezept bzw. eine Verordnung ist jedoch erforderlich, wenn Sie eine Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Versicherung anstreben. Dabei sind MiGeL-Konformität, Kostenlimiten und Versicherungsbedingungen zu beachten. Zudem werden von Krankenkasse und Versicherung nur eine begrenzte Anzahl an Bandagen und Orthesen pro Jahr übernommen.

Ob Sie in der Apotheke oder online kaufen, hängt von Ihren Zielen ab: Für die Erstattung empfiehlt sich meist der stationäre Fachhandel, für eine grosse Produktauswahl, kurze Lieferzeiten und günstigere Preise hingegen ein Onlineshop.

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FAQ

Brauche ich ein Rezept, um eine Bandage in der Schweiz zu kaufen?

Nein, Bandagen und die meisten Orthesen sind frei verkäuflich. Ein Rezept ist nur notwendig, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Versicherung erfolgen soll.

Wann übernimmt die Krankenkasse eine Bandage?

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Bandage auf der MiGeL-Liste aufgeführt ist, übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten. Selbstbehalt und Franchise gelten weiterhin.

Kann ich eine online gekaufte Bandage bei der Krankenkasse einreichen?

Grundsätzlich ja, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Produkt MiGeL-konform ist. Manche Versicherungen verlangen jedoch den Kauf im Fachhandel mit Vermessung vor Ort.

Übernimmt die Unfallversicherung (z. B. SUVA) Bandagen?

Ja, wenn die Bandage im Zusammenhang mit einem Unfall ärztlich verordnet wurde. Die Kosten werden dann im Rahmen der Unfallversicherung übernommen.

Sind Sportbandagen erstattungsfähig?

Bandagen, die ausschliesslich zur Prävention oder für den Sporteinsatz gedacht sind, gelten in der Regel nicht als erstattungsfähige Hilfsmittel. Sie müssen privat bezahlt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.